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BVerwG, 06.01.1994 - 9 B 706.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Rüge eines Verfahrensmangels im erstinstanzlichen Verfahren mit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.1993 - 3 L 89/91
- BVerwG, 06.01.1994 - 9 B 706.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BVerwG, 06.01.1994 - 9 B 706.93
Soweit sich die Beschwerde mit der Gehörsrüge gegen das Verfahren in der ersten Instanz wendet, verkennt sie, daß als Verfahrensmängel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nur Mängel des berufungsgerichtlichen Verfahrens in Betracht kommen; etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn sich ein Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens in einem Verfahrensmangel der Berufungsinstanz fortsetzt (vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3; Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216 m.w.N.). - BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78
Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes
Auszug aus BVerwG, 06.01.1994 - 9 B 706.93
Soweit sich die Beschwerde mit der Gehörsrüge gegen das Verfahren in der ersten Instanz wendet, verkennt sie, daß als Verfahrensmängel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nur Mängel des berufungsgerichtlichen Verfahrens in Betracht kommen; etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn sich ein Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens in einem Verfahrensmangel der Berufungsinstanz fortsetzt (vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3; Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216 m.w.N.).